16.10.2023 | 09:00 Uhr – 14:30 Uhr |
Referent:
Jürgen Reh, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Seminarinhalt:
Die Betreuung von Mandaten mit land- oder forstwirtschaftlichem Hintergrund erfordert jederzeit auch grundsätzliche Kenntnisse im Jagdrecht. Selbst bei Mandaten, die nicht unmittelbar jagdrechtliche Fragen zum Gegenstand haben, müssen immer die Auswirkungen und Rechtsfolgen für das Jagdrecht und die Jagdausübungsmöglichkeit im Blick behalten werden. Dieses Jagdrechtsseminar soll den Teilnehmern Hilfe und Anleitung geben, welche Problemfälle in der täglichen Praxis häufig auftauchen und wie diese aus anwaltlicher Sicht rechtsicher und ökonomisch abgearbeitet werden können. Themen sind u.a. die Grundzüge des Wildschadenrechts unter Einschluss des Vorverfahrens, der rechtsichere Abschluss von Jagdpachtverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, die Auslegung von Jagdpachtvertragsklauseln, das Entstehen und der Untergang von Eigenjagdbezirken, Angliederungen, Grundstücksbefriedungen, die Wirksamkeit von Beschlussfassungen in Jagdgenossenschaftsversammlungen, der Verlust der Jagdpachtfähigkeit unter Einschluss der waffenrechtlichen Auswirkungen, die Beachtung jagdlicher Interessen bei Abschluss von Grundstückskauf- , Hofübergabe- und Landpachtverträgen sowie die aktuellen Entwicklungen in Gesetz und Rechtsprechung. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Geschäftsführer des Verbandes der Jagdgenossenschaften in Westfalen-Lippe betreut der Seminarreferent Jürgen Reh seit über 1 ½ Jahrzehnten ständig über 1400 Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in NRW.
Geeignet für die Fachanwaltschaften Agrarrecht, Verwaltungsrecht und als Seminar für Jagdrecht sowie als Grundlagenseminar