Dozent:
Martin Reiter, Staatsanwalt
Seminarinformation:
Wir Strafjuristen kennen das ungute Gefühl, wenn sich eine Verurteilung allein auf Zeugenaussagen, schlimmstenfalls auf eine einzige Zeugenaussage stützen soll. Hier ist die Gefahr von Fehlurteilen besonders hoch. Aber müssen wir uns in solchen Fällen immer auf die Menschenkenntnis des Gerichts oder die Qualität eines Glaubhaftigkeitsgutachters verlassen?
Wird eine Straftat über der Bagatellgrenze begangen, ist es selbstverständlich, dass eine Spurensicherung stattfindet. Diese umfasst die sichtbaren Spuren wie Schuhspuren ebenso wie die unsichtbaren Spuren etwa in Form von DNA-Resten.
Doch der Mensch hinterlässt mittlerweile auch massenhaft andere unsichtbare Spuren in Form von personenbezogener Daten. Bei personenbezogenen Daten findet eine Spurensicherung, die alle tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, in aller Regel nicht statt. Dabei werfen diese Daten oft einen klaren Lichtschein in das Halbdunkel des Aussage-gegen-Aussage-Dilemmas.
Der Vortrag soll einen kleinen Spalt der Tür zur Welt der personenbezogenen Daten öffnen, die bislang in Strafverfahren nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt.
Im ersten Teil des Vortrags wird beschrieben, wo überall privat erhobene Daten anfallen und wie und wo sie gespeichert werden. Erläutert wird dies beispielsweise für digitale Assistenten ("Alexa"), Spielzeuge mit Internetanschluss, Smarthome-Anwendungen, Smartphones, Wearables und Fitness-Tracker. Nicht nur im Strafverfahren, sondern insbesondere auch im Verkehrsrecht allgemein kommt der Telemetrie in Kraftfahrzeugen eine stetig wachsende Bedeutung zu.
Im zweiten Teil des Vortrags geht es um juristische Grundlagen und Probleme bei der Erhebung und Verwertung dieser Daten angefangen bei der Grundrechtsproblematik über die Rechtsgrundlagen für OSINT-Ermittlungen bis hin zu den besonderen Problemen bei der Auswertung von Kommunikationsinhalten bei Smartphones unter Berücksichtigung des Auslandsbezugs beim Cloud-Computing.
Zum Besuch des Vortrags sind besondere technische und juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sämtliche Begriffe werden in für Laien verständlicher Sprache erläutert.
Geeignet für die Fachanwaltschaft IT-Recht und Strafrecht