Dozent:
Dr. Daniel Weber, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Seminarinformation:
Das Seminar widmet sich schwerpunktmäßig den klassischen Materien des öffentlichen Bau(nachbar)rechts. Dabei werden zunächst die rechtlichen Kontroll-/Überprüfungsmöglichkeiten mit Blick auf Bebauungspläne thematisiert. Die rechtssichere Aufstellung von Bauleitplänen steht insbesondere angesichts gewachsener Anforderungen des europäischen und deutschen Umwelt- und Naturschutzrechts vor größeren Herausforderungen. Dies hat Auswirkungen auf die verfahrensrechtlichen und die materiell-rechtlichen Planvorgaben. Darüber hinaus widmet sich das Seminar der Struktur und Kasuistik von Baunachbarstreitigkeiten, wobei ein Schwerpunkt auf die Herausarbeitung drittschützender Normen gelegt wird, die insbesondere sowohl dem Bauplanungs- als auch dem Bauordnungsrecht entstammen können. Im Übrigen werden Fallgestaltungen vorgestellt, in denen Nachbarschutz gegenüber genehmigten Bauvorhaben gesucht wird, welche Möglichkeiten des Nachbarn gegenüber genehmigungsfreien Bauvorhaben gegeben sind und schließlich gilt es zu erörtern, wie gegen nachbarliche Bauvorhaben vorgegangen werden kann/soll, die ohne die erforderliche Genehmigung errichtet worden sind. Den Abschluss bildet eine zivilrechtliche Schnittstellenbetrachtung mit Blick auf Dienstbarkeiten und Baulasten.
Geeignet für die Fachanwaltschaften Bau- und Architektenrecht, Miet- und WEG-Recht und Verwaltungsrecht und als Grundlagenseminar