Dozent:
Wolf-Simon Greling, Rechtsanwalt
Seminarinformation:
Die Nutzung von IT ist im Beschäftigungsverhältnis heute nicht mehr wegzudenken. Durch das pandemische Geschehen hat insbesondere eine vom Anwesenheitsort unabhängige Kommunikation noch einmal eine erhebliche Weiterverbreitung und Nutzung gefunden. Deshalb soll eingegangen werden auf das veränderte zeitliche und räumliche Arbeiten in Gestalt von mobilem und häuslichem Arbeiten. Durch die Nutzung der elektronischen Kommunikation selbst stellen sich aber zahlreiche Fragen zum Beschäftigungsverhältnis auf die eingegangen werden soll, dies reicht von der Frage der elektronischen Erklärung mit der Formeinhaltung über Pflichtverletzungen bei der IT-Nutzung, der privaten und betrieblichen IT-Nutzung selbst bis hin zur erlaubten und nicht erlaubten Auswertungs(-möglichkeit) durch den Arbeitgeber. Die IT-Nutzung erhält wesentliche Bezüge zum Datenschutzrecht die aufgezeigt werden sollen sowie den neuen Fragestellungen zur Nutzung der KI.
Geeignet für die Fachanwaltschaften Arbeitsrecht und IT-Recht