Dozent:
Nils Feldhaus, Vors. Richter am LG
Der Referent ist seit August 2019 Vorsitzender einer kleinen Strafkammer am LG Bochum, davor war er mehrere Jahre als Vorsitzender einer großen Strafkammer am LG Essen tätig. Zudem ist ihm aus langjähriger Tätigkeit die Arbeit als Strafrichter am Amtsgericht vertraut. Er hält seit mehreren Jahren Fortbildungen zu strafprozessualen Themen bei der Rechtsanwaltskammer in Hamm, beim Deutschen Anwaltsinstitut und bei Rechtsanwaltsvereinen.
Seminarinformation:
In der Veranstaltung geht es um den Ablauf der Hauptverhandlung von Terminierungsfragen über den Aufruf der Sache bis zur Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung. Der Fokus liegt auf der Tätigkeit der Strafverteidigerin / des Strafverteidigers (z.B. Besetzungsrüge, Befangenheitsanträge, Protokollierungsanträge, Beweisanträge): Welche Anträge sind bis spätestens wann zu stellen? Wie sind sie zu stellen? Welche sind erfolgsversprechend? Mit welcher Reaktion des Gerichts ist zu rechnen? Dabei geht es auch um die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung und um die Neuerungen durch das StPO-Modernisierungsgesetz (Dez. 2019). Dies wird auch in einem umfangreichen Skript dargestellt.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Strafrecht