Dozentin:
Cornelia Herrmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Bochum
Seminarinformation:
Es hat sich im Unterhaltsrecht viel getan, nachdem der BGH sehr deutlich gemacht hat, dass sich der Bedarf des Kindes vom Einkommen beider Elternteile ableitet. Das wirkt sich auch auf den Unterhalt eines betreuenden Ehegatten und eines nichtehelichen Elternteils aus. Um 45 % des Betrages, um den sich sein Einkommen durch Kindesunterhalt, den vom BGH sogenannten „Barunterhalt in Form von Naturalunterhalt“ reduziert, erhöht sich Ihr Barunterhaltsanspruch und infolge natürlich auch der Altersvorsorgeunterhalt.
Die Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien der Oberlandesgerichte kommen diesen Veränderungen nur mit Verzögerung nach, so dass viele dogmatische Fragen offen sind. Das gilt insbesondere auch für die Berechnung des Unterhalts für Kinder, die von Ihren Eltern im paritätischen und nicht paritätischem Wechselmodell betreut werden. Der Bedarf, für die Bestimmung des Unterhalts beim Wechselmodell, zeigt sich insbesondere in der anwaltlichen Beratung und der Mediation – hier verlangen die Eltern Berechnungsmodelle zur Berechnung des Kindesunterhalts aber auch des Ehegattenunterhalts.
Die Teilnehmer erhalten ein Skript mit Berechnungsmuster, mit Rechtsprechungsnachweisen und gegebenenfalls auch weiteren Lösungsansätzen der Literatur.
Die Teilnehmer erhalten Mustervorlagen zur Berechnung von
1. Ehegatten- und Kindesunterhalt im Residenzmodell
2. Ehegatten- und Kindesunterhalt im Residenzmodell unter Berücksichtigung einer eheprägenden Immobilie
3. Altersvorsorgeunterhalt
4. Mehrbedarf
5. Unterhalt nach § 1615l BGB
6. Mangelfall
7. Volljährigenunterhalt
8. Ehegatten und Kindesunterhalts im Wechselmodell – paritätisch und nicht paritätisch
Geeignet für die Fachanwaltschaft Familienrecht