Dozent:
Günter Marschollek, Vors. Richter am LAG
Seminarbeschreibung:
Das Seminar befasst sich mit den Grundlagen der personenbedingten Kündigung. Eine personenbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, ganz oder teilweise nicht mehr erbringen kann, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG.
Nach einem kurzen Überblick über die allgemeinen Grundsätze einer arbeitgeberseitigen Kündigung (insb. Verhältnismäßigkeits- und Prognoseprinzip) und einer Abgrenzung von der verhaltensbedingten Kündigung werden die wichtigsten Fallgruppen einer personenbedingten Kündigung erörtert. Erörtert werden dabei neben den Kündigungen wegen persönlicher Leistungshindernisse (z.B. Haft, Verlust einer erforderlichen Erlaubnis) insbesondere die unterschiedlichen Arten einer krankheitsbedingten Kündigung einschließlich der Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, die Kündigung wegen Schlechtleistungen sowie die besonderen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Verdachtskündigung.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Arbeitsrecht