Dozent:
Rechtsanwalt Gunther Mävers, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seminarinformation:
Vor dem Hintergrund des nicht zuletzt auch demographisch bedingten und vielfach beklagten Arbeits- und Fachkräftemangels kommt der Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer eine immer größer werdende Bedeutung zu. Die insoweit bestehenden Regelungen sind eigentlich überschaubar, gewinnen aber dadurch an Komplexität, dass einerseits sowohl nationale als auch international Rechtsgrundlagen zu beachten sind, die ineinander greifen und beachtet werden müssen, sowie andererseits zahlreiche Bezüge des Arbeitsmigrationsrecht zum „normalen“ Ausländerrecht wie auch zum Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht bestehen. Dies macht es schwer, die Materie ohne praktische Erfahrungen zu erschließen. Zudem sind bereits mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 1. März 2020 zahlreiche Änderung der materiellen Vorschriften sowie der Verfahrensvorschriften in Kraft getreten. Mit dem im Sommer 2023 verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und der diese flankierende Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sind nun sukzessive zum 18. November 2023, 1. März 2024 sowie zum 1. Juni 2024 weitere Neuregelungen des Arbeitsmigrationsrechts in Kraft getreten und zu beachten. Der Ansatz der Veranstaltung soll vor diesem Hintergrund sein, sowohl einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und die bestehenden Möglichkeiten der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer zu geben als auch dies anhand von praktischen Beispielen zu veranschaulichen.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Arbeitsrecht und Ausländer- und Asylrecht