Dozent:
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Fachanwalt für Steuerrecht, Insolvenzrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht
Seminarinformation:
Mit der Einführung der Insolvenzordnung zum 1. Januar 1999 wollte der Gesetzgeber ausdrücklich die Fortführung und Sanierung von Unternehmen in der Krise fördern. Dazu wurde insbesondere das Insolvenzplanverfahren eingeführt. Die praktische Relevanz ist zunächst gering geblieben, sodass der Gesetzgeber sich entschlossen hat, im Jahre 2012 durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen eine Neuordnung des Insolvenzplanverfahrens und der Eigenverwaltung vorzunehmen. Darüber hinaus hat er ein Schutzschirmverfahren zur Erstellung eines Sanierungsplans eingeführt. Zum 1. Januar 2021 wurden durch das SanInsFoG als weitere Instrumente die Sanierungsmoderation sowie das Restrukturierungsverfahren eingeführt. Der Referent gibt eine praxisorientierte Übersicht über das Insolvenzplanverfahren, die (vorläufige) Eigenverwaltung, das Schutzschirmverfahren sowie die Möglichkeiten, die sich aus dem StaRUG ergeben.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Insolvenzrecht