Dozent:
Dr. Klaus Lützenkirchen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Seminarinformation:
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren viele zusätzliche Anforderungen an die energetische Ertüchtigung von Immobilien beschlossen. Einige davon treten erst am 01.01.2024 in Kraft, sodass das Kapitel der Modernisierung und der anschließenden Mieterhöhung wieder mehr in das Blickfeld der Eigentümer fällt.
Zugleich hat der BGH in den vergangenen Jahren die Konturen für die Ankündigung der Modernisierung und die anschließende Mieterhöhung durch diverse Entscheidungen geschärft. Die danach geltenden Anforderungen werden anhand praktischer Beispiele und Formulierungshilfen vorgestellt.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Miet- und WEG-Recht