Dozent:
Prof. Dr. Peter Enders, Rechtsanalt, Fachanwalt für Steuerrecht
Seminarinformation:
Am 1. Januar 2024 tritt das MoPeG in Kraft.
Das eröffnet für die Anwaltschaft ein großes Beratungsfeld zur Überprüfung bestehender Gesellschaftsverträge. Schließlich ist Vertragsgestaltung, auch und insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts, ein typisches Aufgabengebiet anwaltlicher Tätigkeit, und zwar auch, soweit Gesellschaftsverträge notariell beurkundet werden müssen. Die anwaltliche Tätigkeit in der Vorbereitung der Beurkundung eröffnet die Möglichkeit, die Ziele und Vorstellungen der eigenen Mandantschaft in die Vertragsgestaltung einzubringen. Das gilt wegen des Unparteilichkeits-Gebots im Notariat insbesondere dann, wenn mehrere Gesellschafter gemeinsam eine Gesellschaft gründen.
Eine erfolgreiche Tätigkeit verlangt, mit typischen Klauseln des Gesellschaftsvertrages und deren Auswirkungen im möglichen Streitfall vertraut zu sein und gegebenenfalls auf eine für die eigene Mandantschaft günstige Vertragsfassung und/oder den sicheren Weg hinarbeiten zu können, auch unter der Geltung der neuen Regelungen für das Personengesellschaftsrecht.
Mit besprochen werden auch die jeweiligen Anmeldungen zum Handelsregister und bei den GmbH auch die Gesellschafterlisten und deren jeweilige Bedeutung.
Dabei werden aktuelle obergerichtliche Entscheidungen und deren mögliche Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung einbezogen
Geeignet für die Fachanwaltschaft Handels- und Gesellschaftsrecht