Dozent:
Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor für Sozial- und Arbeitsrecht an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Verfasser der Monographie Die Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung" sowie weiterer Veröffentlichungen zu der Thematik.
Seminarinformation:
Inzwischen wird mehr Vermögen verschenkt als vererbt. Das beim Zuwendenden verbliebene Vermögen reicht häufig, insbesondere bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim, auch unter Berücksichtigung der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zur Deckung des Lebensbedarfs nicht aus. Hier kann der Schenker die Schenkung von dem Beschenkten nach Maßgabe der §§ 528, 529 BGB zurückfordern. Um den Beschenkten zu verschonen, greift der Schenker aber lieber auf staatliche Unterstützungsleistungen zurück. Solche werden angesichts des betroffenen Personenkreises typischerweise durch den Sozialhilfeträger erbracht. Da dessen Leistungen den Beschenkten nicht entlasten sollen, sucht der Sozialhilfeträger im Folgenden bei diesem Ausgleich. Das geschieht zweistufig mittels öffentlich-rechtlicher Überleitung und anschließender zivilprozessualer Durchsetzung des Schenkungsrückforderungs-anspruchs, so dass zuweilen zwei Fachgerichtsbarkeiten mit der Problematik befasst werden.
Die Fortbildungsveranstaltung behandelt die zivilrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Fragen dieser komplexen und praxisrelevanten Problematik.
Aus dem Inhalt:
Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige gemäß § 93 SGB XII, v.a. Bedeutung der Rechtmäßigkeit der Sozialhilfegewährung, zeitliche Deckungsgleichheit und kausale Verknüpfung sowie Fragen der Ermessensausübung Rechtsfolgen der Überleitung Postmortale Anspruchsüberleitung und Erbenhaftung gemäß § 102 SGB XII Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Anspruchs aus § 528 BGB - Ausschlusstatbestände gemäß § 529 BGB, insb. Ablauf der Zehnjahresfrist und eigene Unterhaltsgefährdung des Beschenkten Verjährung des Schenkungsrückforderungsanspruchs und Möglichkeit eines Vorausverzichts Verhältnis des § 528 BGB zu Unterhaltsansprüchen Auswirkungen des Todes des Schenkers auf den Fortbestand des Schenkungsrückforderungsanspruchs Zweigleisigkeit des Rechtsschutzes vor den Sozial- und Zivilgerichten Aussetzung des Zivilrechtsstreits bei Anfechtung der Überleitungsanzeige.
Geeignet für die Fachanwaltschaften Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht