Onlineseminar Der Sozialhilferegress mittels Schenkungsrückforderung

Informationen:

Seminarnummer:
35158
Referent(en):
Dr. Dirk Zeranski
Ort/Anschrift:
Onlineseminar
Kategorien:
Seminar für Rechtsanwälte, Onlineseminare
Geeignet für Fachanwalt:
Familienrecht
Erbrecht
Sozialrecht
Termine:
28.09.2024 09:00–14:40 Uhr
Preis:
90,00 €

Beschreibung

Dozent: 
Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor für Sozial- und Arbeitsrecht an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Verfasser der Monographie „Die Rückforderung von Schenkungen wegen Verarmung" sowie weiterer Veröffentlichungen zu der Thematik.

Seminarinformation:
Inzwischen wird mehr Vermögen verschenkt als vererbt. Das beim Zuwendenden verbliebene Vermögen reicht häufig, insbesondere bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim, auch un­ter Berücksichtigung der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung zur Deckung des Le­bensbedarfs nicht aus. Hier kann der Schenker die Schenkung von dem Beschenkten nach Maßgabe der §§ 528, 529 BGB zurückfordern. Um den Beschenkten zu verschonen, greift der Schenker aber lieber auf staatliche Unterstützungsleistungen zurück. Solche werden ange­sichts des betroffenen Personenkreises typischerweise durch den Sozialhilfeträger erbracht. Da dessen Leistungen den Beschenkten nicht entlasten sollen, sucht der Sozialhilfeträger im Folgenden bei diesem Ausgleich. Das geschieht zweistufig mittels öffentlich-rechtlicher Über­leitung und anschließender zivilprozessualer Durchsetzung des Schenkungsrückforderungs-anspruchs, so dass zuweilen zwei Fachgerichtsbarkeiten mit der Problematik befasst werden.

Die Fortbildungsveranstaltung behandelt die zivilrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und verfah­rensrechtlichen Fragen dieser komplexen und praxisrelevanten Problematik.

Aus dem Inhalt:

Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige gemäß § 93 SGB XII, v.a. Bedeutung der Recht­mäßigkeit der Sozialhilfegewährung, zeitliche Deckungsgleichheit und kausale Verknüpfung sowie Fragen der Ermessensausübung — Rechtsfolgen der Überleitung — Postmortale An­spruchsüberleitung und Erbenhaftung gemäß § 102 SGB XII — Voraussetzungen und Rechts­folgen des Anspruchs aus § 528 BGB - Ausschlusstatbestände gemäß § 529 BGB, insb. Ablauf der Zehnjahresfrist und eigene Unterhaltsgefährdung des Beschenkten — Verjährung des Schenkungsrückforderungsanspruchs und Möglichkeit eines Vorausverzichts — Verhältnis des § 528 BGB zu Unterhaltsansprüchen — Auswirkungen des Todes des Schenkers auf den Fortbestand des Schenkungsrückforderungsanspruchs — Zweigleisigkeit des Rechtsschutzes vor den Sozial- und Zivilgerichten —Aussetzung des Zivilrechtsstreits bei Anfechtung der Über­leitungsanzeige.

Geeignet für die Fachanwaltschaften Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht

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