Dozent:
Prof. Dr. Dirk Zeranski, Professor der Rechte an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Seminarinformation:
Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Haftung aus einer betrieblichen Tätigkeit hat sich im Laufe der Zeit zu einem Kernanliegen des Arbeitsrechts entwickelt. Verwirklicht wird dieses Ziel durch die Haftungsprivilegien des gesetzlichen Unfallversicherungs-rechts sowie mittels der inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung. Zusammen fügt sich dies zu einem System des Beschäftigtenschutzes in allen denkbaren Konstellationen betrieblich veranlasster Schäden.
Die Fortbildungsveranstaltung möchte dieses Schutzkonzept verdeutlichen und damit einen Wegweiser durch den komplexen Bereich der Arbeitnehmerhaftung bieten.
Aus dem Inhalt: Der Schutz der Beschäftigten durch die Haftungsprivilegien der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV); Haftungsschutz bei Tätigkeiten auf einer sog. gemeinsamen Betriebsstätte; Ausschluss von Schmerzensgeldansprüchen; Regressmöglichkeiten des Unfall-versicherungsträgers; Gestörter Gesamtschuldnerausgleich als Folge der Haftungsprivilegien; Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung und deren Auswirkungen bei der Schädigung von Arbeitskollegen und Dritten; Durchgriff des von einem Arbeitnehmer Geschädigten auf den Arbeitgeber; Haftung des Arbeitnehmers gegenüber sog. Betriebsmittelgebern; Schutz des Arbeitnehmers bei Eigenschädigungen durch die GUV und den Ersatzanspruch analog § 670 BGB; Bedeutung der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung bei Eigenschädigungen des Arbeitnehmers
Geeignet für die Fachanwaltschaften Arbeitsrecht und Sozialrecht