Dozent:
Prof. Jürgen Ulrich, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.
Seminarinformation:
Bezeichnenderweise formuliert Kniffka in Kniffka/Koeble Kompendium des Baurechts 4. Aufl. 2014, Teil Rdn. 4, dies: Zur erfolgreichen Prozessführung in Bausachen sind Kenntnisse des Abnahmerechts unabdingbar. - Eben dieses notwendige Fachwissen soll den Teilnehmern vermittelt werden. Der Referent, der über Jahrzehnte mit der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten in Bausachen hauptberuflich befasst war und aktuell diese Tätigkeit mit seiner Leitung von Bauschlichtungsstellen aktiv fortsetzt, liefert vorweg die rechtlichen Grundlagen zum Begriff der Abnahme, zur Abnahmepflicht und zu den Wirkungen der Abnahme; dabei wird auch auf die diversen Abnahmeformen, die Teilabnahme/n und die Abnahme unter Vorbehalt eingegangen. Erörtert werden ferner die auf diesen Feldern mit dem Bauvertragsrecht gekommenen Gesetzesänderungen. Im zweiten Teil der Ausführungen werden die diversen aktuellen Gerichtentscheidungen - auch kritisch - vorgestellt. Hier wird vertiefend eingegangen u.a. auf die Rechtsprechung zum Spannungsfeld zwischen der Abnahme und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die Probleme der Abnahme beim Wohnungseigentum, auf die Besonderheiten der Abnahme in dem Dreiecks-Verhältnis Besteller - Nachunternehmer - Hauptunternehmer, die Schwierigkeiten bei Abnahme der bzw. durch Architektenleistung sowie die diversen Varianten der konkludenten Abnahme und auch die in der Rechtsprechung mittlerweile verstärkt behandelten speziellen Fälle der Entbehrlichkeit der Abnahme.
Die Teilnehmer erhalten ein tagesaktuelles Skript.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Bau- und Architektenrecht