Onlineseminar Verständigung in Strafsachen

Informationen:

Seminarnummer:
35144
Referent(en):
Nils Feldhaus
Ort/Anschrift:
Onlineseminar
Kategorien:
Seminar für Rechtsanwälte, Onlineseminare
Geeignet für Fachanwalt:
Strafrecht
Termine:
14.09.2024 09:00–14:40 Uhr
Preis:
90,00 €

Beschreibung

Dozent:
Nils Feldhaus, Vors. Richter am LG Bochum

Seminarinhalt:
 „Vor Gericht und auf hoher See …“ – um dem Problem von Überraschungsentscheidungen zu entgehen und um für den Mandanten eine zumindest voraussehbare, bestenfalls sogar akzeptable Entscheidung zu erzielen, bietet sich der Weg der Verständigung an. Das Gericht sagt einen Strafrahmen zu; der Angeklagte liefert ein Geständnis. So einfach ist es leider aber in der Regel nicht. Zum einen stößt das Ansinnen einer Verständigung nicht bei allen Richterinnen und Richtern auf Begeisterung. Zum anderen birgt eine Verständigung viele Fallstricke, bei deren Nichtbeachtung quasi absolute Revisionsgründe entstehen können. Die aktuelle Evaluation des Bundesministeriums der Justiz hat zudem ergeben, dass in 7 % (Landgericht) bzw. 32 % (Amtsgericht) der Fälle mit Verständigung informell gedealt wird (so die Einschätzung der Richterschaft). 70 % der befragten Fachanwälte haben angegeben, am Landgericht schon informell gedealt zu haben.

In der Fortbildung, die auch auf Erfahrungsaustausch setzt, geht es darum

-       wie Sie dem Gericht eine Verständigung verkaufen bzw. auf ein Verständigungsangebot reagieren können,

-       welche Beweggründe das Gericht und die StA für eine Verständigung bzw. was diese zu beachten haben,

-       welche Dokumentations-, Mitteilungs- und Belehrungspflichten zu beachten sind (Stichwort: Revision),

-       worüber eine Verständigung überhaupt möglich ist und über welche Inhalte gerade nicht,

-       ab wann der Weg der Verständigung beschritten, was im Vorfeld einer Verständigung zu beachten ist und welche Konstrukte es daneben gibt (informeller Deal, „Wort zum Sonntag“, „Wasserstandsanzeigen“, Erörterungen des Verfahrensstandes, Zusagen),

-       was im Falle des Scheiterns einer Verständigung zu beachten ist.

Der Referent ist Vorsitzender einer Jugend- und Jugendschutzkammer und steht Verständigungen nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, ist dabei aber verständigungskritisch. Er bietet zu dem Thema auch Fortbildungen für Richterinnen und Richter an. Für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger führt er seit mehreren Jahren Fortbildungen zum Gang der Hauptverhandlung, zum Beweisrecht und zur Aussagelehre durch.

Geeignet für die Fachanwaltschaft Strafrecht

« zurück zur Übersicht