Referent:
Dr. Marcus Bauckmann, LL.M., Rechtsanwalt
Seminarinhalt:
Die Betriebsvereinbarung ist im Zusammenspiel von Arbeitgeber und Betriebsrat eine wichtige Rechtsquelle, die in immer mehr Bereichen des täglichen Betriebsablaufs Details regelt oder geschlossen werden muss; dies nicht nur im Rahmen der Mitbestimmung des Betriebsrats bei den sozialen Angelegenheit des Betriebsverfassungsrechts, sondern auch bei vielen personellen Angelegenheiten. Diese Mitbestimmungsrechte begrenzen dabei oft das Weisungsrecht des Arbeitgebers in empfindlicher Weise. Die Möglichkeiten und Grenzen von Betriebsvereinbarungen, die denkbaren Alternativen und auch die Abgrenzung zu tarifvertraglichen Regelungen sind dabei gehören daher zu den wichtigen Grundlagen im Bereich des Kollektivarbeitsrechts, die in diesem Seminar aufgezeigt werden sollen. Darüber hinaus ist für den Fall des Scheiterns von Verhandlungen im Bereich der sog. erzwingbaren Mitbestimmung von Betriebsverfassungsgesetz in der Regel der Weg in die betriebliche Einigungsstelle vorgesehen Hierzu werden die Strukturen, der Ablauf und etwaige Alternativen zu dieser (für den Arbeitgeber) oft kostenintensiven Maßnahme behandelt.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Arbeitsrecht