Dozent:
Dr. Klaus Lützenkirchen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Seminarinformation:
Die Kündigung wegen Zahlungsverzuges gehört zu den zentralen Themen des Rechtsanwalts im Mietrecht. Schon wegen des drohenden (weiteren) Einnahmeverlustes für den Vermieter ist eine zügige, aber dennoch sorgfältige Prüfung der Einzelheiten erforderlich.
Beginnend mit der richtigen Verbuchung von benannten und unbenannten Zahlungen stellte Referent die 3 Kündigungsvarianten des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vor. Dabei werden auch die Verteidigungsmöglichkeiten des Mieters erörtert. Insbesondere die Schonfristregelung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB hat die Bedeutung der ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzuges vergrößert.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Miet- und WEG-Recht