Dozent:
Stefan Geiselmann, Dipl.-Rechtspfleger
Seminarinformation:
Anhand des aktuellen Formulars erklärt und besser gemacht
I. Allgemeines
II. Verfahren
III. Arbeitseinkommen
IV. Bankkonten
V. Auskunftsverpflichtung des Schuldners gem. § 836 ZPO
Von den bei den Vollstreckungsgerichten vorkommenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen erfolgen mindestens 90 % in Arbeitseinkommen und Bankkonten.
Hierbei sind die Gläubiger verpflichtet das amtliche Formular zu benutzen.
In dem Seminar wird das Verfahren anhand des amtlichen Formular besprochen und es wird aufgezeigt, wie der Vollstreckungserfolg durch gezielte Anträge verbessert werden kann.
Der pfändbare Betrag wird berechnet und es werden Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung (Lohnabrechnung, Kontoauszüge usw.) aufgezeigt.