Dozentin:
Lena Koch, Rechtsanwältin
Seminarinformation:
„Geldwäsche? Damit habe ich nichts zu tun! Bei mir wird kein Geld gewaschen!“ Diese und ähnliche Sätze hört die Dozentin mehrfach in ihrer täglichen Arbeit als zuständige Geschäftsführerin für Geldwäscheprävention der Rechtsanwaltskammer Hamm. Die Aufsichtstätigkeit der Rechtsanwaltskammern zeigt, dass jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt sehr schnell zum Verpflichteten nach dem GwG werden kann. Wichtig ist, zu erkennen, wann die Verpflichteteneigenschaft vorliegt und welche Pflichten nach dem GwG dann zu erfüllen sind. Das Seminar gibt Einblicke und Ausblicke in die sich schnell entwickelnde Welt der Geldwäscheprävention und bietet hilfreiche Tipps für den Praxisalltag und Informationen über die Prüfungen der Rechtsanwaltskammern als Aufsichtsbehörde.
Rechtsanwältin Lena Koch war zunächst als juristische Referentin der Rechtsanwaltskammer Hamm zuständig für die Geldwäscheprävention, bevor sie seit April 2023 als Geschäftsführerin in diesem Bereich tätig ist. Frau Koch ist ständige Teilnehmerin der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwaltskammern zum Geldwäschegesetz bei der Bundesrechtsanwaltskammer und gestaltet in diesem Zusammenhang unter anderem die Auflagen der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG der Bundesrechtsanwaltskammer aktiv mit. Gleichzeitig kommentiert sie das GwG speziell für die Rechtsanwaltschaft im berufsrechtlichen Kommentar Weyland, 11. Auflage 2023.
Geeignet als Seminar für Geldwäscheprävention und als Seminar für Organisation in der anwaltlichen Tätigkeit, auch für Mitarbeiter, die als Geldwäschebeauftragte der Kanzlei agieren.