Dozent:
Dr. Klaus-Peter Busch, Richter am AG a.D.
Seminarinhalt:
Das Nachlassinsolvenzverfahren als Sonderverfahren wird in der Praxis oft stiefmütterlich behandelt, zu Unrecht . Es ist nicht nur von besonderer Bedeutung, wenn der Erbe mittels des Nachlassinsolvenzverfahrens seine Haftung auf den Nachlass begrenzen will, es kann vielmehr auch durch nicht ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses zu Ansprüchen gegen das Eigenvermögen des Erben führen, so dass damit die Masse des Insolvenzverfahrens angereichert werden kann. Der Referent wird aufzeigen, wie angeblich masselose Nachlassinsolvenzverfahren aus unterschiedlichen Rechtsgründen angereichert werden und damit auch eröffnet werden können, mit der Folge, das der Nachlassinsolvenzverwalter weitere Ansprüche zugunsten der Insolvenzmasse generieren kann. Der Referent wird die besonderen Masseverbindlichkeiten in der Nachlassinsolvenz erörtern. Er wird auch auf Probleme eingehen, die sich durch Freigaben im Insolvenzverfahren und nachfolgendem Tod des Schuldners sowie aus der Konkurrenz zwischen Testamentsvollstreckung und Nachlassinsolvenz ergeben.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Erbrecht und Insolvenzrecht