Dozent:
Prof. Dr. med. Peter Gaidzik, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
Seminarinformation:
Mit dem Patientenverfügungsgesetz aus 2009 und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2020 zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aus 2020 hat die Diskussion um das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende neue Fahrt aufgenommen. Das Seminar soll die Einzelheiten der rechtlichen Rahmenbedingungen vermitteln, die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung beleuchten und aus der Perspektive des Mediziners und Medizinrechtlers kritisch kommentieren. Dabei werden auch anhand von Beispielsfällen aus dem klinischen Alltag die Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung darzustellen sein, um so den von den Mandanten in der Beratung gewünschten Schutz ihrer Selbstbestimmung zu sichern, gleichzeitig aber Fehlvorstellungen über die Situation am Lebensende als Ursache möglicher Fehlentscheidungen vorzubeugen. Die Veranstaltung ist anerkennungsfähig für die Fachanwaltschaften Medizinrecht, Familienrecht und Sozialrecht.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Familienrecht, Medizinrecht und Sozialrecht