Dozent:
Günter Marschollek, Vors. Richter am LAG
Seminarbeschreibung:
In der Praxis werden Arbeitsverträge regelmäßig vom Arbeitgeber vorformuliert. Die vorformulierten Arbeitsverträge bzw. ihre Klauseln sind nur dann wirksam, wenn sie einer AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB standhalten.
In dem Seminar werden zunächst die allgemeinen Grundsätze der der ABG-Kontrolle erörtert, insbesondere Gegenstand der AGB-Kontrolle, Gebote der Bestimmtheit, Klarheit und Verständlichkeit der Vertragsgestaltung als tragende Prinzipen des ABG- Rechts, Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten (§ 310 IV BGB) , Verbot der geltungserhaltenden Reduktion / Ergänzende Vertragsauslegung / Teilbarkeit einer Vertragsklausel (sog. blue-pencil-test) und generelle Kontrollfähigkeit einzelner Vertragsregelungen. Anschließend wird auf die Inhaltskontrolle der der Praxis üblichen Vertragsklauseln am Maßstab der §§ 307 Abs. 1 und 2, 308 und 309 BGB einschließlich der arbeitsrechtlichen Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 BGB eingegangen.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Arbeitsrecht