Onlineseminar Fehlerquellen und Taktik im familienrechtlichen Mandat

Informationen:

Seminarnummer:
35185
Referent(en):
Dr. Wolfram Viefhues
Ort/Anschrift:
Onlineseminar
Kategorien:
Seminar für Rechtsanwälte, Onlineseminare
Geeignet für Fachanwalt:
Familienrecht
Termine:
18.11.2024 09:00–14:40 Uhr
Preis:
90,00 €

Beschreibung

Dozent:
Dr. Wolfram ViefhuesAufsicht führender Richter am AG a. D.

Seminarinformation: 

Bei der anwaltlichen Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten gibt nicht nur einzelne Rechtsbeziehungen zu regeln, sondern eine Fülle von Fragestellungen mit recht komplexen Abhängigkeiten im Auge zu behalten. Geht es ins gerichtliche Verfahren, wird die Sache nicht einfacher, denn die Strukturen des familienrechtlichen Verfahrens sind sehr komplex. Unterschiedliches Verfahrensrecht aus der ZPO und dem FGG, vielfältige Wechselwirkungen aus dem Prozessrecht ins materielle Recht und umgekehrt bieten eine große Herausforderung für die anwaltliche Arbeit, aber auch zahlreiche Fallstricke mit einem erheblichen Fehlerrisiko bis hin zum Regress.

Hinzu kommt eine sehr dynamische Rechtsprechung und Rechtsentwicklung. Der Bundesgerichtshof und die Oberlandesgerichte haben gerade in den letzten Jahren zahlreiche Entscheidungen gefällt, die gravierende und nachhaltige Auswirkungen auf die praktische Arbeit des Anwalts haben.

Hier soll das Seminar Hilfestellung bieten. Es gibt nicht nur einen für den Praktiker zugeschnittenen Überblick über die jeweils aktuellen Entwicklungen im Familienrecht, sondern ordnet die zahlreichen Einzelfallentscheidungen in die Struktur des familiengerichtlichen Verfahrens ein, zeigt die Zusammenhänge, Wechselwirkungen und weiteren Auswirkungen auf und hilft so dem Praktiker, trotzt der Fülle der Informationen einen klaren Überblick zu behalten. Besonderes Augenmerk wird dabei darauf gelegt, mögliche Fehler, die in der Alltagsarbeit immer wieder vorkommen können, aufzuzeigen und zu vermeiden. So werden z.B. Fragen des Verzuges, der Durchsetzung von Unterhaltsforderungen, Probleme des gerichtlichen Abänderungsverfahrens bis hin zur „Präklusionsfalle“, aber auch materiellrechtliche  Fragen aus dem Bereich der „Regressfalle“ des § 1578b BGB behandelt.

 Geeignet für die Fachanwaltschaft Familienrecht

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