Dozent:
Prof. Dr. Bernd Andrick, Rechtsanwalt
Seminarinformation:
Das Stiftungszivilrecht, das die Entstehung und Verfassung der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts bestimmt, hat bisher auf Bundes- und Landesrecht beruht. Durch die am 1.7.2023 in Kraft getretene Neufassung der §§ 80 ff. BGB ist das Stiftungsrecht nunmehr abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Ausgenommen ist hiervon lediglich das Recht der Stiftungsaufsicht, welches dem Landesrecht vorbehalten bleibt.
Das nunmehr vereinheitlichte Stiftungsrecht weist neue Regelungen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen auf, zahlreiche schon bestehende Vorschriften erfahren eine Änderung. Zudem wird zur Schaffung von mehr Transparenz ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt; die rechtlichen Grundlagen treten im Jahre 2026 in Kraft. Das neue Stiftungsrecht ist ein weiterer Schritt in Richtung der Modernisierung dieses Rechtsgebietes und ein Garant für mehr Rechtssicherheit. Zahlreiche bisher in Wissenschaft und Praxis bestehende Streitfragen sind nunmehr geklärt, so dass mehr Rechtsklarheit für Stifter, Stiftungen, Mitglieder von Stiftungsorgane, Stiftungsbehörden und weitere Rechtsanwender besteht.
Die Stiftungsgesetze der Bundesländer werden sukzessive an das neue Bundesrecht angepasst. Bundes- und Landesrecht fügen sich nunmehr zu einer Einheit.
Die Entwicklung des Stiftungsrechts, ihre Neuerungen und deren Bedeutung für die Praxis werden durch den langjährig in Wissenschaft und Praxis tätigen Referenten dargestellt, der zugleich Tipps und Hilfestellungen für die Arbeit um das Thema Stiftungen gibt.
Geeignet für die Fachanwaltschaften Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Verwaltungsrecht