Dozent:
Wolf-Simon Greling, Rechtsanwalt
Seminarinhalt:
Compliance als Bestandteil einer Unternehmensstruktur ist rechtlich geboten. Ziel von Compliance-Regelungen ist es sicherzustellen, dass einerseits keine Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften begangen werden und andererseits, dass alle Mitarbeiter den aufgestellten Pflichten nachkommen. Das Arbeitsrecht ist Bestandteil von Compliance-Regelungen, denn die Einhaltung arbeitsrechtlicher Gesetze, seien diese öffentlich-rechtlich, strafrechtlich oder zivilrechtlich, schützt vor Haftungsrisiken. Gleichzeitig ist das Arbeitsrecht selbst Mittel zur Implementierung von Compliance-Regeln und muss im Einzelfall Grundlage zum Umgang mit Verstößen gegen Compliance-Vorschriften durch Arbeitnehmer sein. Zunehmend werden die Organisations- und Überwachungspflichten der Unternehmensleitung bezüglich der Schulung und Fortbildung von Führungskräften und Mitarbeitern betrachtet.
Insbesondere sollen das neue Datenschutzrecht nach Inkrafttreten der DS-GVO bezüglich der Kontrolle am Arbeitsplatz, der Persönlichkeitsrechtsschutz, Sozialversicherungs-/Lohnsteuerrecht (sog. Scheinselbständigkeit), Arbeitnehmerüberlassung, Mindestlohn- und Mindestarbeitsbedingungen sowie Grundlagen der Organisations- und Überwachungspflichten dargestellt werden.
Geeignet für die Fachanwaltschaften Arbeitsrecht und IT-Recht