Präsenzseminar: Dubiosfälle in der Personenversicherung: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, Täuschung und Betrug

Informationen:

Seminarnummer:
34216
Referent(en):
Kai-Jochen Neuhaus
Ort/Anschrift:
Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm
Kategorien:
Präsenzseminare, Seminar für Rechtsanwälte
Geeignet für Fachanwalt:
Versicherungsrecht
Termine:
27.11.2023 09:00–14:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
90,00 €

Beschreibung

Referent:
Kai-Jochen Neuhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Dortmund und seit 1996 als Anwalt zugelassen, bearbeitet ausschließlich Mandate aus dem gewerblichen Mietrecht und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit im Gewerberaummietrecht liegt in der Vertragsgestaltung für Unternehmen der Immobilienbranche. Er ist Mitglied im entsprechenden Fachausschuss der RAK Hamm. Im Versicherungsrecht gilt Neuhaus gilt als einer der wenigen Spezialisten im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung und gehört von Beginn an zum Expertenteam des Juris-PraxisReport Versicherungsrecht.

Neuhaus besitzt zudem seit langem umfassende Erfahrungen als Referent und Seminarleiter in einschlägigen Veranstaltungen. Er ist Herausgeber und Autor zahlreicher Publikationen (Gewerberaummietrecht: "Handbuch der Geschäftsraummiete", 7. Aufl. 2019, Luchterhand,; rglm. Veröffentlichungen in Fachzeitschriften wie GuT, IMR, MDR, NZM, ZMR, ZAP. Versicherungsrecht: "Berufsunfähigkeitsversicherung", 4. Aufl. 2019, Beck; Die Begutachtung für die private Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl. 2019, Co-Autor, VVW; Schwintowski/Brömmelmeyer, Praxiskomm. Versicherungsvertragsrecht, 3. Aufl. 2017 (Kommentierung der BU-Vorschriften),  rglm. Beiträge in VersR, r+s, NJW, MDR etc.)

Seminarinformation:
Dubiosfälle in der Personenversicherung: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung bei der Antragsstellung, Täuschung und Betrug im Leistungsfall Sog. Dubiosfälle umfassen den komplexen Bereich der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (§§ 19 ff. VVG), also die Täuschung bei der Antragsstellung, und die Täuschung im Leistungsfall. Beide Bereiche sind Ausgangspunkt einer Vielzahl von Streitfällen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Zudem ist der Betrug des Versicherungsnehmers im Leistungsfall aus anwaltlicher Sicht ein besonders sensibler Bereich, weil Haftung und sogar Strafbarkeit drohen. RA/FAVersR Kai-Jochen Neuhaus, Autor des Standardwerks Berufsunfähigkeitsversicherung (4. Aufl. 2019, Beck) und des Buchs Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung in Recht und Praxis (VVW), stellt unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung praxisrelevante Kernpunkte dieser komplexen Materien dar. Gliederung (vorbehaltlich tagesaktueller Änderung):

1. Abgrenzung von Täuschung und Betrug
2. Täuschungen bei der Antragsstellung
3. Formalien des § 19 VVG: Textform, Belehrung, Zugang der Fragen etc.
4. Arglistiges Verschweigen und Arglistnachweis, Indizien
5. Fristen des § 21 VVG
6. Sonstiges: Der täuschende Vermittler, Maklerzurechnung, Maklerhaftung
7. Typische Täuschungen im Leistungsfall
8. Prozessuale Besonderheiten

Geeignet für die Fachanwaltschaft Versicherungsrecht

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