Referent:
Dr. Michael S. A. Langford, LL.M., Rechtsanwalt, Düsseldorf
Seminarinhalt:
Zielgruppe des Seminars
Im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwälte/-innen und Fachanwälte/-innen, die Kleinanleger aber auch Kreditinstitute, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Investmentfonds vertreten und beraten. Unternehmensjuristen/-innen, Compliance-Verantwortliche sowie Mitarbeiter/-innen von Aufsichtsbehörden.
Thema des Seminars
Die Anlageberatung als aufsichtsrechtliche Wertpapierdienstleitung und gleichzeitig zivilrechtlicher Vertrag bietet immer wieder Anlass für gerichtliche und außergerichtliche Klärungsbedürftigkeiten. Anlageberater sowie Kleinanleger sind mitunter von der Komplexität der Finanzinstrumente und der Anlageentscheidung überfordert. Erschwerend kommen die Regeln der EU Taxonomie seit 01.08.2022 hinzu, die den Beratungsprozess verlängern und verkomplizieren. Dies führt zu fehlerhaften Anlageempfehlungen und in deren Folge zu Fehlentscheidungen bezüglich der Anlage in Finanzinstrumenten. Solche Fehler führen zu Chancen auf Seiten der Anleger, Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater geltend zu machen. Gleichzeitig müssen sich Unternehmen, die Anlageberatung anbieten, aufsichtsrechtlich so aufstellen, dass sie den mannigfachen und zunehmend komplexer werdenden Wohlverhaltensregeln des WpHG entsprechen.
Gegenstand des Seminars
- Die Anlageberatung als Prozess der Entscheidungsfindung
- Die Wohlverhaltensregeln des WpHG und Sanktionen bei Verstößen
- Welche Prinzipien verbinden aufsichtsrechtliche Wohlverhaltenspflichten und zivilrechtliche Vertragspflichten
- Finanzinstrumente als Gegenstand der Anlageberatung
- Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung
- Rechtsprechung zur Anlageberatung in komplexen Finanzinstrumenten
Auswirkungen der EU Taxonomie Verordnung auf die Anlageberatung sowie ESG konforme Anlageberatung
Geeginet für die Fachanwaltschaft Bank- und Kapitalmarktrecht