Referent:
Daniel Balzert, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seminarinformation:
Schon die Gewichtung der FAO weist dem kollektiven Arbeitsrecht ein Nischendasein zu. Lediglich fünf von 100 nachzuweisenden Fällen sollen einen kollektivrechtlichen Bezug haben. Auch die Praxis wird häufig vom Individualarbeitsrecht, vor allem von Kündigungsschutzklagen dominiert. Dabei kann die Kenntnis einiger Grundlagen aus dem Bereich des Mitbestimmungsrechts, also insbesondere Kenntnisse des BetrVG, auch das individualrechtliche Mandant positiv beeinflussen. In dieser Veranstaltung werden ausgewählte betriebsverfassungsrechtliche Vorschriften auf ihre Wichtigkeit auch für individualrechtliche Streitigkeiten hin beleuchtet. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird die Nische des kollektiven Arbeitsrechts mit Leben gefüllt
Geeignet für die Fachanwaltschaft Arbeitsrecht und als Grundlagenseminar