Referent:
Rüdiger Gockel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht
Seminarinhalt:
Die Vor- und Nacherbschaft wurde von den Gesetzesvätern des BGB „mit Rücksicht auf das geltende Recht“ in das BGB aufgenommen. Sie stellt eine bewusste Abkehr von dem aus dem römischen Recht geltenden Grundsatz „semel heres – semper heres“ (wer einmal Erbe ist, muss die Erbschaft nicht mehr herausgeben) dar. Die alten Römer hatten allerdings auch Fälle, in denen ein Bedürfnis bestand, mehrere Erben nacheinander zu berufen. Sie halfen sich mit dem Universalfideikomiss, der im Laufe der Zeit ähnlich wie die Vor- und Nacherbschaft ausgestaltet wurde.
Trotz aller auch heute noch vorhandenen praktischen Bedürfnisse, Erben „nacheinander“ festzulegen, umgibt die Vor- und Nacherbschaft immer noch viel rechtliche Unsicherheit. Die rechtlichen Laien bedienen sich ihrer, meist ohne zu wissen, was sie anrichten, der Profi kennt zumeist die Grundstruktur, dennoch finden sich in der Praxis Anwendungsfehler.
Das Seminar erläutert neben dem Grundsätzlichen auch Fragen danach, wann es überhaupt sinnvoll ist, die Vor- und Nacherbschaft anzuordnen, die rechtliche Stellung der Beteiligten wird beleuchtet, zahlreiche Formulierungsvorschläge sind enthalten, insbesondere zu den komplizierten Sonderfällen der Geschiedenen-, Behinderten- und Bedürftigentestamente.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Erbrecht