28.10.2023 | 09:00 Uhr – 14:40 Uhr |
Referent:
Dr. Paul Tophof, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht
Seminarinformation:
Sowohl bei Arbeitgebern als bei Arbeitnehmern kann der Wunsch nach Veränderung der Arbeitsbedingungen aufkommen. Die Veränderung kann dabei einzelne Arbeitnehmer, aber auch eine Gruppe von Arbeitnehmern betreffen. Auslöser können auf Seiten der Arbeitnehmer etwa veränderte Lebensbedingungen (Stichwort: Work-Life-Balance), auf Seiten von Arbeitgebern etwa die Verlagerung der Betriebsstätte oder die Harmonisierung von Arbeitsbedingungen nach einem Unternehmenskauf sein.
Nicht nur Arbeitsverträge und kollektive Vereinbarungen können dafür Mittel bieten (z.B. Versetzungsklauseln), sondern auch das Gesetz selbst (z.B. §§ 8 ff. TzBfG, § 2 KSchG). Gleichermaßen ergeben sich aus diesen Rechtsquellen auch Grenzen für die Änderung von Arbeitsbedingungen (z.B. § 106 GewO, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB).
Das Seminar wird die verschiedenen Mittel und Grenzen für die Praxis einordnen und Hinweise zum Umgang bieten.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Arbeitsrecht