Referent:
Dr. Klaus Lützenkirchen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Teaser: Die Frage der juristischen Ermittlung eines Mangels erfolgt zwar nach einem starren Schema. Sie bereitet in der Praxis jedoch vor allem Schwierigkeiten, wenn sich weder dem Vertrag noch dem Verhalten der Parteien ein Hinweis auf das Gewollte entnehmen lässt. Deshalb müssen dem Anwalt die Auslegungshilfen und Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung bekannt sein. Diese Vorgaben werden anhand von praktischen Fällen aus der BGH-Rechtsprechung veranschaulicht und unter der verschiedenen Perspektiven der einzelnen Gewährleistungsrechte dargestellt. Der Vortrag orientiert sich ausschließlich an der praktischen anwaltlichen Tätigkeit.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Miet- und WEG-Recht