Referenten:
Volker Bischoff, Rechtsanwalt
Dieter Schüll
Seminarinhalt:
Die Voraussetzung einer erfolgreichen Vollstreckung ist bereits die Schaffung eines geeigneten Vollstreckungstitels im Erkenntnisverfahren und erfordert damit eine korrekte Antragstellung.
Damit wird eine möglicherweise noch vor Einleitung der Vollstreckungsmaßnahme erforderliche Berichtigung des Urteils, der Parteibezeichnung oder die Ergänzung des Urteils vermieden.
Auch können Anträge im Rahmen der Sicherheitsleistung relevant sein. Je nach Art des Titels müssen die jeweiligen Besonderheiten der Vollstreckung beachtet werden insbesondere im
Im Seminar wird die Titulierung und Vollstreckung vor allem in folgenden Bereichen behandelt werden:
- in der Wohnraum-, und Gewerberaummiete bei Klagen auf Mietzahlung, auf Zustimmung zur Mieterhöhung, auf Nachzahlung von Nebenkosten bei der Gewerberaummiete, auf Räumung und Herausgabe von Wohnraum wegen Mietzahlungsrückstands, auf Räumung und Herausgabe bei gewerblichem Zwischenmietverhältnis gegen Endmieter nach beendetem Zwischenmietverhältnis, auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen bei Wohnraum, auf Räumung und Herausgabe von Gewerbeobjekt wegen Mietzahlungsrückstands, auf Rückzahlung der Mietsicherheit
- im Wohnungs- bzw. Teileigentumsrecht bei Klage der WEG gegen säumige Wohnungseigentümer, bei Klage auf Zustimmung zur Vereinbarung mit Zustimmung zur Eintragung der Vereinbarung in den Wohnungsgrundbüchern, bei Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Sondernutzungsberechtigten, bei Klage der WEG gegen Störer, bei Klage der WEG gegen Wohnungseigentümer auf Rückbau, bei Klage auf Entziehung von Wohnungseigentum durch Veräußerung/ Duldung der Zwangsvollstreckung durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, bei Klage gegen Verwalter auf Herausgabe der Verwalterunterlagen, bei Klage der Wohnungseigentümer gegen Verwalter auf Zustimmung nach § 12 WEG, bei Klage eines Dritten gegen die WEG nach § 43 Nr. 5 WEG und die Wohnungseigentümer.
- die bevorrechtigte Immmobiliarvollstreckung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den/die Miteigentümer
mit weiteren praxisrelevanten Hinweisen zu Besonderheiten bei der Titulierung von Mietzahlungsrückständen, Durchsetzung des gesetzlichen Vermieterpfandrechts insbesondere bei Insolvenz des Mieters,
Zwangsräumungsverfahren § 885 ZPO vs. § 885a ZPO, Eintragung einer Zwangssicherungshypothek als Forderungsretter in der Insolvenz etc.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Miet- und WEG-Recht