Referent:
Dr. Mario Bergmann, LL.M. Rechtsanwalt, Hannover, Fachanwalt für Strafrecht, LL.M. Wirtschaftsrecht
Seminarinhalt:
Ermitteln die Behörden wegen Scheinselbständigkeit, muss sich das betroffene Unternehmen ad hoc mit einer Vielzahl von Beteiligten auseinandersetzen. Dazu gehört nicht nur das Hauptzollamt und die Staatsanwaltschaft, sondern besonders die Deutsche Rentenversicherung, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, das Finanzamt und die dortige Bußgeld- und Strafsachenstelle. Zwar steht bei allen Beteiligten die Grundsatzfrage im Raum, ob der Auftragnehmer tatsächlich scheinselbständig ist. Darüber hinaus gibt es aber bei jeder der beteiligten Behörden weitere Verteidigungsansätze, die zu berücksichtigen sind und auf die Höhe der Forderungen Einfluss nehmen. Seit Juli 2019 gelten zudem die Neuerungen des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung, wonach Scheinselbständigkeit nun auch bei Fahrlässigkeit mit einem Bußgeld geahndet wird. Der Vortrag befasst sich in einem ersten Schritt mit den Grundlagen der Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit und im zweiten Teil mit Verteidigungsansätzen gegenüber den einzelnen Beteiligten anhand konkreter Beispiele aus der Praxis.
Geeignet für die Fachanwaltschaften Arbeitsrecht und Strafrecht