30.09.2022 | 13:30 Uhr – 19:00 Uhr |
Referent:
Sascha Piontek, Richter am OLG
Seminarinformation:
Die Haftpflichtversicherung zählt zu den bedeutendsten Versicherungszweigen und unterscheidet sich von anderen Versicherungszweigen durch das Dreiecksverhältnis zwischen Versicherer, Versichertem (Schädiger) und geschädigtem Dritten. Aus dieser Differenzierung in das Haftpflicht- und das Deckungsverhältnis resultieren vielfältige materiell-rechtliche und prozessuale Probleme. Richter am Oberlandesgericht Sascha Piontek, zuletzt Mitglied des für Versicherungssachen zuständigen 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm und seit 2016 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den IV. Zivilsenat (Versicherungssenat) des Bundesgerichtshofs abgeordnet, Verfasser eines 2016 erschienen Grundlagenbandes zur Haftpflichtversicherung (Verlag C.H. Beck), stellt die Grundlagen des Rechts der Haftpflichtversicherung sowie die hierzu ergangene neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte vor. Behandelt werden die Grundbegriffe der Haftpflichtversicherung (Haftungsdreieck, Trennungsprinzip und Bindungswirkung), der Versicherungsfall sowie der Inhalt des Deckungsanspruchs und die sich aus ihm ergebenden prozessualen Konsequenzen. Ein Schwerpunkt des Vortrags liegt auf den Risikoausschlüssen der verschiedenen Versicherungszweige sowie auf den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.
Geeignet für die Fachanwaltschaft Versicherungsrecht und als Grundlagenseminar