12.08.2022 | 13:30 Uhr – 19:10 Uhr |
Referent:
Wolf-Simon Greling, Rechtsanwalt
Seminarinformation:
Haftungsfragen aus der Zusammenarbeit mit Drittfirmen u.a. in den Bereichen Bau und Transport Die Zusammenarbeit mit Drittfirmen wird Haftungsfragen auf. Drittfirmen sind dabei Vertragspartner die direkt beim Auftraggeber oder für den Auftraggeber Leistungen erbringen. Diese Konstellationen eins Sub- oder Nachunternehmereinsatzes ergibt sich häufig dort, wo beispielsweise Auftragsspitzen abgefedert werden müssen oder den Vertragsfirmen insbesondere der Zugang zu Beschäftigtengruppen gelingt. Es soll der Frage nachgegangen werden, ob eine Vertragskonstellation des Dienst- oder Werkvertrages oder der Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Hierzu stellen sich zahlreiche Abgrenzungsfragen. Ebenso ist von Interesse der allgemeine oder branchenspezifische Mindestlohn. Berücksichtigt werden sollen die Überarbeitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie die Spezialregelungen für die KEP und Fleischwirtschaft. Das Verbot des Werkvertrages in der Fleischwirtschaft gibt die Möglichkeit das seit Jahrzenten bestehende verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Bauwirtschaft zu betrachten. Betrachtet werden sollen Drittkonstellationen u.a. in den Bereichen Bau und Transport und Logistik.
Geeignet für die Fachanwaltschaften Arbeitsrecht und Transportrecht