Anmeldebedingungen Seminare RAK Hamm

Die Teilnahme ist nur für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm möglich. Die von uns angebotenen Mitarbeiterseminare können nur von Angestellten (RA/ReNo-Fachangestellte, Rechtsfachwirte) der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer gebucht und besucht werden.

Die Teilnahmegebühren entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Seminar.

Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten an, die Teilnahmegebühr zu entrichten: per SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung. Direkt im Anschluss an das Seminar erhalten Sie von uns eine Rechnung. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden wir den fälligen Betrag nach dem Seminar von Ihrem Konto einziehen. Wenn Sie das für Sie komfortable Lastschriftverfahren nicht nutzen, überweisen Sie direkt nach Erhalt der Rechnung die Teilnahmegebühr. Bitte nehmen Sie keine Überweisungen vor Erhalt der Rechnung vor.

Wir berücksichtigen die Anmeldungen in der Reihenfolge ihrer Eingänge. War Ihre Anmeldung erfolgreich, so erhalten Sie umgehend eine Auftragsbestätigung über Ihre Buchung. Bei bereits ausgebuchten Seminaren bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Aufnahme in eine Warteliste. Sofern kurzfristig Plätze frei werden, werden wir Sie entsprechend informieren.

Sollten Sie nach erfolgreicher Buchung kurzfristig verhindert sein, bitten wir Sie im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen das Seminar rechtzeitig zu stornieren, damit der dann freiwerdende Platz an eine andere Kollegin oder an einen anderen Kollegen vergeben werden kann. Leider müssen wir die Teilnahmegebühr berechnen, wenn die Stornierung nicht mindestens einen Monat vor dem Seminarbeginn erfolgt ist. Stornierungen sind möglich in Ihrem Kundenaccount im Onlinebuchungssystem oder per beA, E-Mail oder Brief.

Über eventuelle Änderungen setzen wir Sie rechtzeitig in Kenntnis. Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten müssen, das Seminar aus wichtigen Gründen (z. B. wegen Dozentenausfall, aus organisatorischen Gründen, zu geringer Teilnehmerzahl) abzusagen.

Über die Fortbildung wird eine Bescheinigung erteilt. Die fachanwaltsspezifischen Veranstaltungen sind grundsätzlich mit einem Umfang von 5 Zeitstunden gemäß § 15 FAO anerkennungsfähig.

Bei Rückfragen stehen wir für Sie in der Regel telefonisch Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 15:00 Uhr und Freitag 08:00 Uhr – 13:30 Uhr zur Verfügung. 

Hinweise zum Schutz Ihrer Daten gem. Art. 13 ff. DSGVO finden Sie auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Hamm (www.rak-hamm.de), dort unter „Kammer“, „Datenschutz“.