Seminarprogramm der Rechtsanwaltskammer Hamm
Die Rechtsanwaltskammer Hamm bietet Ihnen ein umfangreiches Seminarprogramm an. Neben fachanwaltsspezifischen Fortbildungen finden Sie auch Seminare zum Vergütungsrecht, zur Mediation und zum anwaltlichen Berufsrecht. Wir halten für unsere Veranstaltungen nicht nur immer wieder neue Themen, sondern auch neue Dozenten vor. Profitieren Sie von unserem umfassenden Angebot! Die Teilnahmegebühr beträgt pro Seminar 90,00 €. Nähere Informationen zu Buchungen, Stornierungen, Zahlungsarten etc. finden Sie in unseren Anmeldebedingungen.
Wir bieten Ihnen einen Mix aus Online- und Präsenzseminaren an. Welche Seminare online und welche Seminare in Präsenz durchgeführt werden, entnehmen Sie bitte den Detailinfos zu den einzelnen Seminaren.
Im Jahr 2024 bieten wir Ihnen erstmalig eine Auswahlmöglichkeit für mehr als 20 unserer beliebtesten Seminare an: Dasselbe Thema von demselben Referenten finden Sie in engem zeitlichen Zusammenhang, nämlich nur wenige Tage voneinander getrennt, in unserem Programm einmal als Präsenzseminar, einmal als Online-Seminar. So können Sie bei diesen Seminaren auswählen, ob Sie die angebotenen Themen lieber in Präsenz oder lieber online als Fortbildung buchen wollen. Entscheiden Sie nach Ihrer persönlichen Präferenz, welches der beiden Weiterbildungsformate für Sie das richtige ist. Diese Wahlmöglichkeiten haben Sie für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, IT-Recht, Miet- und WEG-Recht, Medizinrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.
Für den Besuch von Präsenzveranstaltungen beachten Sie bitte unser Hygienekonzept.
Die Teilnahme ist nur für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm sowie ggf. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (bei Mitarbeiterseminaren) möglich.
Über die Fortbildung wird Ihnen eine Bescheinigung erteilt. Die fachanwaltsspezifischen Veranstaltungen sind grundsätzlich mit einem Umfang von 5 Zeitstunden gemäß § 15 FAO anerkennungsfähig.
Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anwaltskanzleien bieten wir Onlineseminare für die tägliche Praxis an.